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Allgemeine HinweiseRechtliche RegelungenSchriftliche Prüfungen (Deutsch, Mathematik, Englisch, Wahlpflichtbereich(AES/TE/F)) – Mündliche PrüfungenKommumikationsprüfungPraktische Prüfung in den Wahlpflichtfächern (AES/Technik) – Termine

Allgemeine Hinweise

Nach einer Schulzeit von 6 Jahren wird die Realschule mit einer zentralen Abschlussprüfung in Klasse 10 abgeschlossen und damit die Mittlere Reife erworben. Dieser Abschluss erfreut sich in Industrie, Handel und Handwerk großer Wertschätzung und eröffnet entsprechende Chancen im dualen Ausbildungssystem. Andererseits ist der Mittlere Bildungsabschluss für viele Schülerinnen und Schüler die Voraussetzung für weitere schulische Bildungsabschlüsse wie die Fachhochschulreife oder die Allgemeine Hochschulreife (Abitur).
 

Die neue Realschulabschlussprüfung ab 2021

Im Jahr 2021 können die Schülerinnen und Schüler der Realschulen in Baden-Württemberg erstmals die neue Realschulabschlussprüfung am Ende von Klasse 10 ablegen. Die Inhalte und Aufgaben der Abschlussprüfung sind mit dem Bildungsplan 2016 abgestimmt. Sie beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klassen 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundlagenwissen.

Die neue Realschulabschlussprüfung umfasst folgende Prüfungsteile:

  • schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik, in der Pflichtfremdsprache Englisch sowie im Wahlpflichtbereich (Technik / Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES) / Französisch)
  • Kommunikationsprüfung in der Pflichtfremdsprache Englisch und in der Wahlpflichtfremdsprache Französisch
  • Praktische Prüfung in den Wahlpflichtfächern Technik und Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES)
  • optionale mündliche Prüfung im Fach Deutsch, Mathematik.

Ermittlung des Prüfungsergebnisses

Die Jahresleistungen in den Prüfungsfächern sowie die Leistungen in sämtlichen Prüfungsteilen werden mit Zehntelnoten bewertet und gehen ungerundet in die Berechnung der Endergebnisse in den Prüfungsfächern ein. Für die Berechnung der Prüfungsleistung in den Prüfungsfächern werden die Prüfungsteile wie folgt gewichtet:

  1. die schriftliche Prüfung dreifach,
  2. die Kommunikationsprüfung und die praktische Prüfung zweifach,
  3. die mündliche Prüfung einfach.

In den übrigen Unterrichtsfächern, in denen nicht geprüft wird, gelten die Jahresleistungen als Endergebnisse.


Hinweise zur mündlichen Prüfung

Nach Korrektur aller Prüfungsarbeiten erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Formblatt zum derzeitigen Leistungsstand. Dort ist genau vermerkt, welche Note in der mündlichen Prüfung erreicht werden sollte, um eine bessere Endnote zu erhalten. Gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten entscheiden dann die Schüler, ob und an welcher mündlichen Prüfung sie teilnehmen möchten. Diese Entscheidung wird der Schule über das Formblatt mitgeteilt.

Rechtliche Regelungen

Krankheitsfall

Bei Erkrankung an einem Prüfungstag muss die Schule unverzüglich telefonisch informiert werden. Auf Verlangen ist ein ärztliches oder amtsärztliches Zeugnis vorzulegen. Sofern und soweit ein wichtiger Grund vorliegt, gilt die Prüfung als nicht unternommen. Die nicht abgelegten Prüfungsteile können in einem Nachtermin nachgeholt werden.
Wer sich in Kenntnis einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder eines anderen wichtigen Grundes der Prüfung unterzogen hat, kann diese Gründe nachträglich nicht mehr geltend machen.

(Verordnung des Kultusministeriums über die Neufassung der Prüfungsordnungen für die Sekundarstufe I: Hauptschulabschlussprüfungsordnung (HSAPO) vom 4. Juni 2019), § 8)

Weitere rechtliche Regelungen

§ 14 Wiederholung der Prüfung
§ 6 Nichtteilnahme, Rücktritt
§ 8 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße

(Verordnung des Kultusministeriums über die Neufassung der Prüfungsordnungen für die Sekundarstufe I: Hauptschulabschlussprüfungsordnung (HSAPO) vom 4. Juni 2019)

Schriftliche Prüfungen

Deutsch

Die schriftliche Prüfung im Fach Deutsch besteht aus

  • zwei Pflichtteilen A1 und A2 und
  • einem Wahlteil B.

Die Bearbeitungszeit beträgt 240 Minuten. In der schriftlichen Prüfung darf ein Rechtschreibwörterbuch verwendet werden.


Prüfungsinhalte:

Pflichtteil A1
Sachtext: Aufgaben zum Textverständnis, zur Grammatik, zur Orthographie, zur Interpunktion, zur Syntax, zur Morphologie und zur Semantik

Pflichtteil A2
Lektüre (vorgegebene Ganzschrift): Aufgaben zum Textverständnis (Inhalt, Sprache, Textzusammenhang) und eine produktive Schreibaufgabe.
Erlaubt ist die Benutzung der an der Schule eingeführten Ausgabe der Ganzschrift. Die Schülerinnen und Schüler dürfen ihre eigenen Exemplare mit eingetragenen Randnotizen verwenden. Es dürfen keine Haftnotizzettel und/oder andere Hilfsmittel (z.B. Büroklammern, Klebestreifen) benutzt werden.

Wahlteil B
Der Wahlteil B besteht aus einem Aufsatz. Es werden den Schülerinnen und Schülern drei Aufgaben zur Wahl gestellt, von denen eine zu bearbeiten ist.

Die Wahl besteht zwischen

  • einer Textbeschreibung Lyrik,
  • einer Textbeschreibung Prosa oder
  • einer textgebundenen dialektischen Erörterung.

Mathematik

Die schriftliche Prüfung im Fach Mathematik besteht aus

  • zwei Pflichtteilen A1 und A2 und
  • einem Wahlteil B.

Zunächst ist Teil A1 zu bearbeiten. Diese Aufgaben sind ohne Hilfsmittel (wissenschaftlicher Taschenrechner und Formelsammlung) zu lösen.

Nach 45 Minuten sind die Aufgaben des Teils A1 abzugeben.

Im Anschluss an eine 20-minütige Pause werden die Aufgaben der Teile A2 und B sowie der wissenschaftliche Taschenrechner unddie Formelsammlung ausgeteilt.

Im Wahlteil B werden vier Aufgaben zur Verfügung gestellt, von denen die Fachlehrkraft drei auswählt und den Schülerinnen und Schülern vorlegt. Von den Schülerinnen und Schülern sind zwei der drei ausgewählten Aufgaben zu bearbeiten. Für die Teile A2 und B beträgt die Bearbeitungszeit insgesamt 165 Minuten.

Jede Aufgabe des Wahlteils B enthält eine Teilaufgabe zur Leitidee Funktionaler Zusammenhang.

Zeichengeräte wie Geodreieck, Parabelschablone oder Zirkel dürfen in allen Prüfungsteilen verwendet werden.

Englisch

Die schriftliche Prüfung in der Pflichtfremdsprache Englisch besteht aus fünf Teilen:

  • Teil A: Hörverstehen;
  • Teil B: textorientierte Aufgaben;
  • Teil C: kontextbezogene Aufgaben zu Wortschatz und grammatischen Strukturen;
  • Teil D: themengebundene Sprachproduktion;
  • Teil E: Anwendung erworbener Arbeitstechniken und methodischer Fertigkeiten.

Die reine Bearbeitungszeit beträgt 150 Minuten. Zusätzlich ist eine 20-minütige Pause zwischen den Teilen A und B vorzusehen.

Im Teil D1 und D2 (themengebundene Sprachproduktion) soll die Schülerin / der Schüler nachweisen, dass sie / er in der Lage ist, ein Thema in einem vorgegebenen Textumfang darzustellen.

Im Teil D2 werden drei Aufgaben zur Verfügung gestellt, von denen die Fachlehrkräfte zwei auswählen und den Schülerinnen und Schülern vorlegen. Von den Schülerinnen und Schülern ist eine der beiden ausgewählten Aufgaben zu bearbeiten.

Im Aufgabenteil D1 wird ein Textumfang von ca. 100 Wörtern erwartet. Bei einer Abweichung (weniger als 90 bzw. mehr als 120 Wörter) wird ein gestaffelter Punktabzug vorgenommen.

Im Teil D2 wird ein Textumfang von ca. 160 Wörtern erwartet. Bei einer Abweichung (weniger als 140 bzw. mehr als 200 Wörter) wird ein gestaffelter Punktabzug vorgenommen.

Wahlpflichtbereich (AES/Te/F)

AES

Die schriftliche Prüfung besteht aus einem Pflichtteil A und einem Wahlteil B. Die Bearbeitungszeit beträgt 90 Minuten.

Der Pflichtteil A bezieht sich überwiegend auf die Bildungsstandards der Klasse 10. Es werden fünf Aufgaben zur Verfügung gestellt, von denen die Fachlehrkraft vier auswählt und den Schülerinnen und Schülern vorlegt. Von den Schülerinnen und Schülern sind alle vier ausgewählten Aufgaben zu bearbeiten.

Schwerpunktsetzung im Pflichtteil A:
1.
Kompetenzfeld: Ernährung und Gesundheit
2. Kompetenzfeld: Lebensgestaltung und Konsum

Der Wahlteil B bezieht sich überwiegend auf die Bildungsstandards der Klassen 7 bis 9. Er umfasst zwei Aufgaben mit je einem Schwerpunktthema. Von den zwei Wahlaufgaben bearbeiten die Schülerinnen und Schüler eine Wahlaufgabe.

Schwerpunktsetzung im Wahlteil B:
1.
Kompetenzfeld: Ernährung
2. Kompetenzfeld: Gesundheit
3. Kompetenzfeld: Konsum
2. Kompetenzfeld: Lebensbewältigung und Lebensgestaltung

Technik

Die schriftliche Prüfung besteht aus einem Pflichtteil A und einem Wahlteil B. Die Bearbeitungszeit beträgt 90 Minuten. Als Hilfsmittel sind Zeichengeräte, wissenschaftlicher Taschenrechner und eine Listemit Schaltzeichen erlaubt. 

Der Pflichtteil gliedert sich in die Teile A1 „Werkstoffe und Produkte“ und „Produktionstechnik“ sowie A2 „Systeme und Prozesse“. Im Pflichtteil A2 werden vier Teilbereiche zur Verfügung gestellt, von denen die Fachlehrkräfte drei auswählen und den Schülerinnen und Schülern vorlegen. Von den Schülerinnen und Schülern sind alle drei ausgewählten Teilbereiche zu bearbeiten

Schwerpunktsetzung im Pflichtteil A: 
A1: Werkstoffe und Produkte; Produktionstechnik
A2: Systeme und Prozesse: Elektrotechnik, Elektronik, Maschinentechnik, Messen-Steuern-Regeln

Der Wahlteil B bezieht sich auf „Mensch und Technik“.

Schwerpunktsetzung im Wahlteil B:
B1: Bautechnik
B2: Versorgung und Entsorgung
B3: Mobilität

In der Prüfung werden Aufgaben zu zwei der drei Bereiche gestellt. Aus diesen zwei Bereichen wählen die Schülerinnen und Schüler einen Bereich aus.

Französisch

Die schriftliche Prüfung in der Wahlpflichtfremdsprache besteht aus fünf Teilen:

  • Teil A: Hörverstehen;
  • Teil B: textorientierte Aufgaben;
  • Teil C: kontextbezogene Aufgaben zu Wortschatz und grammatischen Strukturen;
  • Teil D: themengebundene Sprachproduktion;
  • Teil E: Anwendung erworbener Arbeitstechniken und methodischer Fertigkeiten.

Die reine Bearbeitungszeit beträgt 90 Minuten. Zusätzlich ist eine 20-minütige Pause zwischen den Teilen A und B vorzusehen.

Im Teil D (themengebundene Sprachproduktion) soll die Schülerin/der Schüler nachweisen, dass sie/er in der Lage ist, ein Thema in einem vorgegebenen Textumfang darzustellen. Es werden drei Aufgaben zur Verfügung gestellt, von denen die Fachlehrkräfte zwei auswählen und den Schülerinnen und Schülern vorlegen. Von den Schülerinnen und Schülern ist eine der beiden ausgewählten Aufgaben zu bearbeiten.

Im Aufgabenteil D wird ein Textumfang von ca. 70 Wörtern erwartet. Bei einer Abweichung (weniger als 60 bzw. mehr als 80 Wörter) wird ein gestaffelter Punktabzug vorgenommen.

Mündliche Prüfungen (optional)

Die Schülerinnen und Schüler können zusätzlich in den Fächern Deutsch und Mathematik eine mündliche Prüfung wählen.
Nach Bekanntgabe der Noten der schriftlichen Prüfung entscheiden die Schüler gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten, ob und an welcher mündlichen Prüfung sie teilnehmen möchten. Diese Entscheidung wird der Schulleitung über das Formblatt mitgeteilt.

Diese zusätzlichen mündlichen Prüfungen sollten dann empfohlen werden, wenn der Schülerin / dem Schüler Chancen auf eine Verbesserung der Endnote im betreffenden Fach eingeräumt werden.

Die Aufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klassen 7 bis 10 sowie das erforderliche Grundlagenwissen. Die Schule kann der Schülerin / dem Schüler vor der mündlichen Prüfung Aufgaben schriftlich vorlegen. In diesem Fall wird dem Prüfling eine angemessene Vorbereitungszeit eingeräumt werden.
Die Aufgaben der mündlichen Prüfung werden von der Fachlehrkraft gestellt; die Leiterin oder der Leiter des Fachausschusses kann die Aufgaben erweitern oder einschränken. Der Schülerin bzw. dem Schüler wird vor Beginn der Prüfung die Möglichkeit gegeben, ein Schwerpunktthema zu benennen. Das Schwerpunktthema wird in die mündliche Prüfung des jeweiligen Faches einbezogen.

In jedem Fach beträgt die Prüfungszeit für jeden Prüfling etwa 15 Minuten.

Im Anschluss an die Prüfung setzt der Fachausschuss das Ergebnis der mündlichen Prüfung fest und teilt es der Schülerin / dem Schüler auf Wunsch mit. Über die mündliche Prüfung wird eine Niederschrift gefertigt.

Kommunikationsprüfung

In der Pflichtfremdsprache Englisch und in der Wahlpfichtfremdsprache Französisch wird jeweils eine mündliche Prüfung durchgeführt, die sogenannte Kommunikationsprüfung.

Die Kommunikationsprüfung umfasst verpflichtend folgende Prüfungsteile:

  • Monologisches Sprechen;
  • Dialogisches Sprechen;
  • Sprachmittlung.

In der Kommunikationsprüfung sollen kommunikative Kompetenzen situations-, anwendungs- und partnerbezogen nachgewiesen werden. Persönliche Begegnungen sollen sprachlich gestaltet, auf Sprache soll reagiert werden. Weiterhin sollen Inhalte weitergegeben, Ergebnisse präsentiert und Sachverhalte bzw. Standpunkte diskutiert sowie sprachlich vermittelt werden.
Zwischen den einzelnen Prüfungsteilen darf keine Pause gemacht werden.

Die Prüfungszeit beträgt für jeden Prüfling etwa 15 Minuten (Pflichtfremdsprache), wobei die drei Prüfungsteile in etwa den gleichen zeitlichen Umfang haben.

In der Wahlpflichtfremdsprache dauert die Kommunikationsprüfung etwa 10 Minuten je Schüler/-in, wobei die drei Prüfungsteile in etwa den gleichen zeitlichen Umfang haben.

Die Kommunikationsprüfung wird von der Fachlehrkraft der Klasse und einer weiteren von der Schulleitung bestimmten Fachlehrkraft abgenommen. Die Schülerinnen und Schüler werden einzeln oder zu zweit geprüft. 

Direkt im Anschluss an die Prüfung setzen die beiden beteiligten Fachlehrkräfte die Note fest und teilen diese unmittelbar der Schülerin/dem Schüler auf Wunsch mit. Über die Kommunikationsprüfung wird eine Niederschrift gefertigt.

Praktische Prüfung in den Wahlpflichtfächern AES und Technik

Technik

Die praktische Prüfung im Wahlpflichtfach Technik besteht aus einem praktischen Teil und einem Prüfungsgespräch. Der praktische Teil wird im Unterricht durchgeführt und umfasst sechs bis neun Unterrichtsstunden.

Das Prüfungsgespräch wird von der Fachlehrkraft der Klasse und einer weiteren von der Schulleitung bestimmten Fachlehrkraft abgenommen. Es dauert je Prüfling etwa 15 Minuten und bezieht sich im Wesentlichen auf den praktischen Teil; die Schülerinnen und Schüler werden im Prüfungsgespräch einzeln oder zu zweit geprüft.

Die Durchführung des praktischen Teils und die Bewertung der Werkstücke obliegen der Fachlehrkraft. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler erstellt gemäß der Aufgabenstellung ein eigenes Werkstück. Die Prüfung findet im Fachraum (Technikraum mit Computerausstattung bzw. Technikraum und PC-Raum) statt. Die Schülerinnen und Schüler dürfen alle für sie zugelassenen Werkzeuge und Maschinen verwenden. Den Schülerinnen und Schülern können Hilfsmittel,wie z.B. eine Übersicht der relevanten Schaltzeichen und Anschlussschemata zur Verfügung gestellt werden. Diese dürfen keine fertigen Lösungen beinhalten.
Die Aufgabenstellung muss eine Transferleistung der Schülerinnen und Schüler erfordern.

Weitere Hilfen zu Teillösungen der gestellten Aufgaben werden protokolliert und in der Bewertung entsprechend berücksichtigt. 

Der praktische Teil ist in drei Phasen gegliedert:

Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klasse 7 bis 10. Der Kontext der Aufgabenstellung kommt aus einem der Teilbereiche „Mensch und Technik“ (Produktionstechnik, Versorgung und Entsorgung, Bautechnik, Mobilität). 

Bei der Lösung der Aufgabenstellung müssen die Schülerinnen und Schüler während der Herstellung eines Funktionsmodells Kompetenzen aus dem Bereich „Werkstoffe und Produkte“ (u. a. Messen, Anreißen, Trennen, Fügen) nachweisen.

Außerdem ist in der Aufgabenstellung aus dem Bereich „Systeme und Prozesse“ eine elektronische bzw. computergestützte Steuerung oder Reglung des Funktionsmodells umzusetzen. Die Entscheidung, ob eine elektronische oder computergestützte Lösung umgesetzt wird, trifft die Fachlehrkraft.

Dabei sind mindestens ein Sensor und zwei Aktoren oder zwei Sensoren und ein Aktor zu integrieren. Ein Bauteil muss durch einen analogen Ein- oder Ausgang betrieben werden. Bei Lösungen, die rein elektronisch umgesetzt werden, muss eine Transistorschaltung die Grundlage bilden. 

Direkt im Anschluss an die Prüfung setzen die beiden beteiligten Fachlehrkräfte die Note fest und teilen diese unmittelbar der Schülerin / dem Schüler auf Wunsch mit. Über die praktische Prüfung wird eine Niederschrift gefertigt.

AES

Die praktische Prüfung im Wahlpflichtfach Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES) besteht aus einem praktischen Teil und einem Prüfungsgespräch. Der praktische Teil wird im Unterricht durchgeführt und umfasst sechs bis neun Unterrichtsstunden.

Das Prüfungsgespräch wird von der Fachlehrkraft der Klasse und einer weiteren von der Schulleitung bestimmten Fachlehrkraft abgenommen. Es dauert je Prüfling etwa 15 Minuten und bezieht sich im Wesentlichen auf den praktischen Teil; die Schülerinnen und Schüler werden im Prüfungsgespräch einzeln oder zu zweit geprüft.

Die Durchführung des praktischen Teils und die Bewertung der Ergebnisse obliegen der Fachlehrkraft. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler muss gemäß der Aufgabenstellung eine eigenständige Leistung erbringen.

Für die Durchführung des praktischen Teils werden die der Aufgabe entsprechenden Fachräume (Lernküche, Textilwerkstatt) sowie ein Internetzugang für Recherchen zur Verfügung stehen. Die Schülerinnen und Schüler dürfen alle in den Fachräumen vorhandenen Arbeitsgeräte verwenden. Die Fachlehrkraft stellt den Schülerinnen und Schülern das erforderliche Material entsprechend der Aufgabenstellung zur Verfügung.    

Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klassen 7 bis 10. Dabei sind mindestens zwei inhaltsbezogenen Kompetenzfelder (Klasse 7 bis 9: Ernährung, Gesundheit, Konsum, Lebensbewältigung und Lebensgestaltung; Klasse 10: Ernährung und Gesundheit) des Bildungsplans miteinander zu verknüpfen.

Direkt im Anschluss an das Prüfungsgespräch setzen die beiden beteiligten Fachlehrkräfte die Note fest und teilen diese unmittelbar der Schülerin / dem Schüler auf Wunsch mit. Über die praktische Prüfung wird eine Niederschrift gefertigt.

Termine 2024-2025

10.03. – 17.03. Kommunikationsprüfung

01.04. – 11.04. Fachpraktische Prüfung

20.05. Prüfung Deutsch

22.05. Prüfung Englisch

26.05. Prüfung Mathematik

28.05. Prüfung AES/TE/F