Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

aufgrund zahlreicher Anfragen bezüglich der Fahrkartenregelungen, haben wir Ihnen anbei ein Auszug aus der Homepage von naldo:

Schülermonatskarten im „Schülerlistenverfahren“ (Schule oder Schülerlistencenter)

• Schülermonatskarten können vor dem 1. Gültigkeitstag ausschließlich postalisch bei der Ausgabestelle (Schule bzw. bei postalischer Zustellung beim zuständigen Schülerlistencenter) zurückgegeben werden; dann erfolgt keine Berechnung des Monats. Schüler in den Landkreisen Tübingen und Zollernalbkreis müssen jedoch folgendes beachten: Wenn eine Schülermonatskarte zurückgegeben wird, entfällt die Bonusregelung bei Eigenanteilen, d.h. dass dann der Monat Juli zusätzlich abgebucht wird.
• Zurückgegebene Schülermonatskarten werden nicht erneut ausgestellt.
• Die Busunternehmen appellieren an die Eltern, Schülermonatskarten nicht zurückzugeben, da existenzbedrohende Einnahmeverluste drohen.
• Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat in Aussicht gestellt, dass es für April bezahlte, aber nicht genutzte Schülermonatskarten eine Ausgleichsregelung geben soll. Aktuelle Infos hierzu finden Sie auf www.bwegt.de/coronavirus

Leider haben wir im Moment auch nicht mehr Infos zu der Fahrkartenregelung. Bitte beachten Sie, dass die Fahrkarten, im Falle einer Rückgabe, bis 30.04.2020 bei uns im Haus vorliegen müssen.

Freundliche Grüße
B. Schmid-Glowiak

Kategorien: Aktuelles