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Allgemeine HinweiseRechtliche RegelungenSchriftliche Prüfungen (Deutsch, Mathematik, Englisch) – Mündliche PrüfungenKommumikationsprüfungProjektarbeit Termine

Allgemeine Hinweise

Im Jahr 2020 können die Schülerinnen und Schüler der Realschulen in Baden-Württemberg erstmals die neue Hauptschulabschlussprüfung am Ende von Klasse 9 ablegen. Die Inhalte und Aufgaben der Abschlussprüfung sind mit dem Bildungsplan 2016 abgestimmt. Sie beziehen sich auf die Bildungsstandards der Klassen 7 bis 9 des grundlegenden Niveaus (G-Niveau).

Jede Schülerin und jeder Schüler muss in allen Prüfungsteilen eine eigenständige Leistung erbringen, die individuell zugeordnet werden kann.
Die neue Hauptschulabschlussprüfung umfasst folgende Prüfungsteile:

  • die schriftlichen Prüfungen in Deutsch, Mathematik und Englisch
  • die Kommunikationsprüfung in der Pflichtfremdsprache Englisch
  • die Projektarbeit
  • optional die mündliche Prüfung in Deutsch und Mathematik

Notengewichtung

In den übrigen Unterrichtsfächern, in denen nicht geprüft wird, gelten die Jahresleistungen als Endergebnisse.

Rechtliche Regelungen

Krankheitsfall

Bei Erkrankung an einem Prüfungstag muss die Schule unverzüglich telefonisch informiert werden. Auf Verlangen ist ein ärztliches oder amtsärztliches Zeugnis vorzulegen. Sofern und soweit ein wichtiger Grund vorliegt, gilt die Prüfung als nicht unternommen. Die nicht abgelegten Prüfungsteile können in einem Nachtermin nachgeholt werden.
Wer sich in Kenntnis einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder eines anderen wichtigen Grundes der Prüfung unterzogen hat, kann diese Gründe nachträglich nicht mehr geltend machen.

(Verordnung des Kultusministeriums über die Neufassung der Prüfungsordnungen für die Sekundarstufe I: Hauptschulabschlussprüfungsordnung (HSAPO) vom 4. Juni 2019), § 8)

Weitere rechtliche Regelungen

§ 14 Wiederholung der Prüfung
§ 6 Nichtteilnahme, Rücktritt
§ 8 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße

(Verordnung des Kultusministeriums über die Neufassung der Prüfungsordnungen für die Sekundarstufe I: Hauptschulabschlussprüfungsordnung (HSAPO) vom 4. Juni 2019)

Schriftliche Prüfungen

Deutsch

Die schriftliche Abschlussprüfung im Fach Deutsch besteht aus

  • zwei Pflichtteilen (Teil A1 und A2) und
  • einem Wahlteil (Teil B).

Die Bearbeitungszeit beträgt 180 Minuten, eine separate Einlesezeit gibt es nicht. Während der gesamten Prüfungszeit ist ein Rechtschreibduden oder ein vergleichbares Rechtschreibwörterbuch zugelassen. Dieses Wörterbuch muss rechtzeitig vor der Prüfung auf handschriftliche Notizen geprüft werden und wird den Schülerinnen und Schülern zu Beginn der Prüfung ausgeteilt.

Prüfungsinhalte:

Pflichtteil A1
Sachtext: Aufgaben zum Textverständnis sowie zur Grammatik, Orthographie, Interpunktion, Syntax, Morphologie und Semantik

Pflichtteil A2
Lektüre (vorgegebene Ganzschrift): Aufgaben zum Textverständnis sowie produktive Schreibaufgaben

Wahlteil B
1. Textgebundene lineare Erörterung
2. Textbeschreibung Lyrik
3. Textbeschreibung Prosa

Die Schülerinnen und Schüler wählen eine der drei vorgegebenen Wahlaufgaben zur Bearbeitung aus.

Mathematik

Die schriftliche Abschlussprüfung im Fach Mathematik besteht aus

  • zwei Pflichtteilen (Teil A1 und A2) und
  • einem Wahlteil (Teil B).

Die Bearbeitungszeit beträgt 135 Minuten.

Zunächst wird Teil A1 bearbeitet. Die Aufgaben von Teil A1 sind ohne Taschenrechner und ohne Formelsammlung zu lösen. Zeichengeräte (Geodreieck und Zirkel) sind bei Teil A1 zugelassen.
Nach 45 Minuten sind die Aufgaben von Teil A1 abzugeben.

Im Anschluss an eine 20-minütige Pause werden die Aufgaben der Teile A2 und B ausgeteilt, zu deren Bearbeitung der wissenschaftliche, nicht programmierbare Taschenrechner und eine Formelsammlung verwendet werden dürfen.
Beim Wahlteil (Teil B) wählt der Schüler zwei der drei vorgegebenen Wahlaufgaben zur Bearbeitung aus. Für die Teile A2 und B beträgt die Bearbeitungszeit insgesamt 90 Minuten.

Englisch

Die schriftliche Abschlussprüfung im Fach Englisch besteht aus vier Teilen:

  • Teil A: Listening Comprehension
    = Aufgaben zur Überprüfung des Hörverständnisses
  • Teil B: Text-based Tasks
    = Aufgaben zur Überprüfung des Textverständnisses
  • Teil C: Use of Language
    = Aufgaben zur Überprüfung sprachlicher Mittel (Lexik und Grammatik)
  • Teil D: Creative Writing
    = Aufgaben zur Textproduktion

Die Bearbeitungszeit beträgt 120 Minuten.

Die Prüfungszeit für Teil A beträgt 30 Minuten. Für Teil A steht kein Wörterbuch zur Verfügung.

Im Anschluss an eine 20-minütige Pause werden die Aufgaben der Teile B bis D zur Bearbeitung ausgeteilt. Für die Teile B bis D beträgt die Bearbeitungszeit insgesamt 90 Minuten.
Für die Teile B bis D steht ein zweisprachiges Wörterbuch zur Verfügung.

Mündliche Prüfungen (optional)

Die optionale mündliche Prüfung erstreckt sich auf die Fächer der schriftlichen Prüfung Deutsch und Mathematik – mit Ausnahme des Faches Englisch.

Die zusätzliche mündliche Prüfung wird empfohlen, wenn die Schüler Chancen auf eine Verbesserung der Endnote im betreffenden Fach haben.

Nach Bekanntgabe der Noten der schriftlichen Prüfung entscheiden die Schüler gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten, ob und an welcher mündlichen Prüfung sie teilnehmen möchten. Diese Entscheidung wird der Schulleitung über das Formblatt mitgeteilt.

Die Aufgaben der mündlichen Prüfung werden von der Fachlehrkraft gestellt; die Leiterin oder der Leiter des Fachausschusses kann die Aufgaben erweitern oder einschränken. 
Dem Schüler wird vor Beginn der Prüfung die Möglichkeit gegeben, ein Schwerpunktthema zu benennen. Das Schwerpunktthema wird in die mündliche Prüfung des jeweiligen Faches einbezogen.
In jedem Fach beträgt die Prüfungszeit für jeden Prüfling etwa 15 Minuten.

Im Anschluss an die Prüfung setzt der Fachausschuss das Ergebnis der mündlichen Prüfung fest und teilt es dem Schüler auf Wunsch mit. Über die jeweilige Prüfung des einzelnen Prüflings wird eine Niederschrift gefertigt.

Kommunikationsprüfung

Es wird in der Pflichtfremdsprache Englisch eine mündliche Prüfung durchgeführt, die sogenannte Kommunikationsprüfung.

Die Kommunikationsprüfung umfasst verpflichtend folgende Prüfungsteile:

  • Monologisches Sprechen (Präsentation des Schwerpunktthemas);
  • Dialogisches Sprechen (kommunikativ-situative Aufgabenformen);
  • Sprachmittlung.

In der Kommunikationsprüfung sollen kommunikative Kompetenzen situations-, anwendungs- und partnerbezogen nachgewiesen werden. Persönliche Begegnungen sollen sprachlich gestaltet, auf Sprache soll reagiert werden. Weiterhin sollen Inhalte weitergegeben, Ergebnisse präsentiert und Sachverhalte bzw. Standpunkte diskutiert sowie sprachlich vermittelt werden.

Die Schülerinnen und Schüler werden vom Fachausschuss einzeln oder zu zweit geprüft. Die Kommunikationsprüfung wird von der Fachlehrkraft der Klasse und einer weiteren von der Schulleitung bestimmten Fachlehrkraft abgenommen.
Die Prüfungszeit beträgt für jeden Prüfling etwa 15 Minuten, wobei die drei Prüfungsteile annähernd den gleichen zeitlichen Umfang haben. Die drei Prüfungsteile sind in der festgelegten Reihenfolge ohne Pause zu absolvieren. Für die einzelnen Prüfungsteile ist keine Vorbereitungszeit vorgesehen.

Es erfolgt eine individuelle Leistungsfeststellung. Im Anschluss an die Prüfung setzt der Fachausschuss das Ergebnis der Kommunikationsprüfung fest und teilt es dem Schüler auf Wunsch mit. Über die Kommunikationsprüfung wird eine Niederschrift gefertigt.

Projektarbeit

Alle Schülerinnen und Schüler nehmen in Klassenstufe 9 an der Projektarbeit teil. Ziel der Projektarbeit ist der handlungs- und produktorientierte Nachweis des Erwerbs der inhalts- und prozessbezogenen Kompetenzen in Form eines Projektes im Fach Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung (WBS).

Für Schülerinnen und Schüler, die in Klasse 9 die Hauptschulabschlussprüfung anstreben, ist sie Teil der Prüfungsleistung. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler ist die Projektarbeit Teil der Jahresleistung des Faches WBS in Klasse 9.

Die Projektarbeit umfasst die Vorbereitung mit der Themenfindung, Gruppenbildung und Projektbeschreibung, die Durchführung in der Schule im Umfang von mindestens 16 Unterrichtsstunden und die Präsentation des Projektergebnisses durch die Gruppe sowie ein daran anschließendes Prüfungsgespräch. Die Präsentation und das Prüfungsgespräch dauern insgesamt für jeden Prüfling etwa 15 Minuten, wobei die zeitlichen Anteile von Präsentation und Prüfungsgespräch annähernd gleich sind.

Die Schülerinnen und Schüler schlagen das Thema der Projektarbeit vor, das die Schulleitung nach Vorlage der Projektbeschreibung im Einvernehmen mit den beiden beteiligten Lehrkräften genehmigt. Die Projektarbeit ist dem Fach WBS zugeordnet und muss einen mehrperspektivischen Ansatz mit Bezug zu einem weiteren Fach aufweisen; dabei soll eine Leitperspektive berücksichtigt werden.

Die Projektarbeit ist als Gruppenarbeit durchzuführen, wobei jede Schülerin oder jeder Schüler eine individuelle Note erhält. Eine Schülergruppe umfasst in der Regel drei bis fünf Schülerinnen und Schüler. In begründeten Ausnahmefällen kann mit Genehmigung der Schulleitung die Projektarbeit auch als Einzelarbeit durchgeführt werden.

Im Anschluss an die Präsentation findet mit jedem einzelnen Schüler ein Prüfungsgespräch statt. Es erfolgt eine individuelle Leistungsfeststellung. Das Prüfungsgespräch setzt sich – ausgehend von der Präsentation – aus kompetenzorientierten Aufgabenstellungen und Fragen zusammen. Dabei sollen die Themenbereiche der Präsentation vertieft und eine Reflexion des Arbeitsprozesses sowie des Themenbereiches ermöglicht werden.

Bei der Bewertung der Projektarbeit werden alle Projektphasen berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage eines vom Kultusministerium vorgegebenen Bewertungsrasters/-schlüssels. Nach dem Prüfungsgespräch setzt der Fachausschuss die Note für die Projektarbeit fest und teilt sie dem Schüler auf Wunsch mit. Über die Präsentation und das Prüfungsgespräch des einzelnen Prüflings wird eine Niederschrift gefertigt.

Der Zeitraum der Projektarbeit wird vom Kultusministerium festgesetzt.

Termine 2024-2025

31.01. – 13.02. Projektarbeit

10.03. – 17.03. Kommunikationsprüfung

20.05. Prüfung Deutsch

22.05. Prüfung Englisch

26.05. Prüfung Mathematik