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Allgemeine HinweiseRechtliche RegelungenEuroKomFIPFÜKTermine

Allgemeine Hinweise

Nach einer Schulzeit von 6 Jahren wird die Realschule mit einer zentralen Abschlussprüfung in Klasse 10 abgeschlossen und damit die Mittlere Reife erworben. Dieser Abschluss erfreut sich in Industrie, Handel und Handwerk großer Wertschätzung und eröffnet entsprechende Chancen im dualen Ausbildungssystem. Andererseits ist der Mittlere Bildungsabschluss für viele Schülerinnen und Schüler die Voraussetzung für weitere schulische Bildungsabschlüsse wie die Fachhochschulreife oder die Allgemeine Hochschulreife (Abitur).

Die schriftliche Abschlussprüfung umfasst die Fächer Deutsch, Mathematik und die erste Pflichtfremdsprache Englisch. Zudem wird in der Pflichtfremdsprache im ersten Schulhalbjahr eine mündliche Prüfung durchgeführt, die sogenannte EuroKom-Prüfung.

Des Weiteren beinhaltet die Realschulabschlussprüfung eine Fächerübergreifende Kompetenzprüfung (FüK), die vorrangig projektartiges, eigenständiges Arbeiten im Team verlangt.

Im Fach NWA sowie im Wahlpflichtfach (Technik, Mensch und Umwelt, Französisch) absolvieren die Schülerinnen und Schüler die Fachinterne Überprüfung (FiP)

Auf Wunsch ergänzt eine mündliche Prüfung die Ergebnisse der vorangehenden Leistungsfeststellungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch.

Notengewichtung

*) Wird im Fach Deutsch oder Mathematik die mündliche Prüfung angetreten, wird sie mit 25% in die Endnote eingerechnet. Der Anteil der schriftlichen Prüfung verringert sich entsprechend.

**) Wird im Fach Englisch die mündliche Prüfung angetreten, wird sie zusammen mit der schriftlichen Abschlussprüfung in die Endnote eingerechnet. Die schriftliche und mündliche Prüfung betragen dann jeweils 12,5% der Endnote.

Hinweise zur mündlichen Prüfung

Nach Korrektur aller Prüfungsarbeiten erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Formblatt zum derzeitigen Leistungsstand. Dort ist genau vermerkt, welche Note in der mündlichen Prüfung erreicht werden sollte, um eine bessere Endnote zu erhalten. Gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten entscheiden dann die Schüler, ob und an welcher mündlichen Prüfung sie teilnehmen möchten. Diese Entscheidung wird der Schule über das Formblatt mitgeteilt.

Rechtliche Regelungen

Krankheitsfall

Bei Erkrankung an einem Prüfungstag muss die Schule unverzüglich telefonisch informiert werden. Auf Verlangen ist ein ärztliches oder amtsärztliches Zeugnis vorzulegen. Sofern und soweit ein wichtiger Grund vorliegt, gilt die Prüfung als nicht unternommen. Die nicht abgelegten Prüfungsteile können in einem Nachtermin nachgeholt werden.
Wer sich in Kenntnis einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder eines anderen wichtigen Grundes der Prüfung unterzogen hat, kann diese Gründe nachträglich nicht mehr geltend machen.

(vgl. Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Realschulen (Realschulabschlussprüfungsordnung), § 8 (2) und (3) )

Weitere rechtliche Regelungen

§ 7 Wiederholung der Prüfung
§ 8 Nichtteilnahme, Rücktritt
§ 9 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße

(Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Realschulen (Realschulabschlussprüfungsordnung) )

EuroKom

Im ersten Schulhalbjahr der Klasse 10 wird in der ersten Pflichtfremdsprache eine Prüfung durchgeführt, die sogenannte EuroKom-Prüfung. In dieser mündlichen Prüfung sollen die Schülerinnen und Schüler unter Beweis stellen, dass sie die englische Sprache situations-, anwendungs- und partnerbezogen einsetzen können.

Die EuroKom-Prüfung wird von der Fachlehrerin / vom Fachlehrer der Klasse und einer weiteren Fachlehrerin / einem weiteren Fachlehrer abgenommen. Die Schülerinnen und Schüler werden in der Regel einzeln oder zu zweit geprüft. Die EuroKom-Prüfung dauert etwa 15 Minuten je Schüler.

Bestandteile

Die EuroKom-Prüfung besteht aus drei Teilen:

  1. Präsentation eines Themas, das sich die Schülerinnen und Schüler in Absprache mit dem Fachlehrer / mit der Fachlehrerin selbst aussuchen.
  2. Hörverstehen: Fragen zu einem Hörtext müssen beantwortet werden.
  3. Kommunikative und situative Aufgabenform: Rollenspiel, Dialoge o.ä.;
    Fachlehrer/-in oder Mitschüler/-in als Gesprächspartner/-in.

Im Vordergrund dieser Prüfung steht das freie Sprechen in der Fremdsprache.

Fachinterne Überprüfung (FIP)

In Klasse 10 müssen die Schülerinnen und Schüler im Fächerverbund NWA und im Wahlpflichtfach (Technik, Mensch und Umwelt, Französisch) die sogenannte Fachinterne Überprüfung (FiP) absolvieren.

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Unterrichtszeit wird eine mündliche bzw. fachpraktische Leistung erbracht, die neben der Jahresleistung Teil der Endnote in den genannten Fächern ist.

Die fachspezifische Thematik wird einzeln oder im Team dokumentiert, präsentiert und reflektiert.

Zeitlicher Ablauf

  1. Themenfindung; Genehmigung des Themas durch die Fachlehrerin / den Fachlehrer
  2. Erarbeitung des Themas im Rahmen der zur Verfügung stehenden Unterrichtszeit und zuhause; Beratung durch die Fachlehrerin / den Fachlehrer
  3. Präsentation und Reflexion (Dauer: ca. 7-8 Min.) sowie ein daran anknüpfendes Prüfungsgespräch (Dauer: ca. 7-8 Min.) im Rahmen des Unterrichts

Bewertung

  • Prozess des fachspezifischen Arbeitens
  • Ergebnis des fachspezifischen Arbeitens
  • Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Ergebnisse (schriftliche Dokumentation)
  • Präsentation, Reflexion und Prüfungsgespräch

Die Jahresleistung sowie die Fachinterne Überprüfung (FiP) werden in den entsprechenden Unterrichtsfächern im Verhältnis 2:1 gewertet. Die FiP ist kein Bestandteil der schriftlichen oder mündlichen Abschlussprüfung.

Fächerübergreifende Kompetenzprüfung (FÜK)

Die Fächerübergreifende Kompetenzprüfung (FüK) ist eine für alle Schülerinnen und Schüler verbindliche mündliche Prüfung im Rahmen der Realschulabschlussprüfung. Sie wird als Gruppenarbeit ganzjährig vorbereitet und absolviert; in der Regel umfasst die Gruppe drei bis fünf Mitglieder.

Inhalt der fächerübergreifenden Kompetenzprüfung ist ein von der Gruppe selbst gewähltes und bearbeitetes Thema, das sich auf die Bildungsstandards mindestens zweier Fächer oder Fächerverbünde bezieht und dem Anspruchsniveau der Klassenstufen 9/10 entsprechen muss.

Die fächerübergreifende Kompetenzprüfung wird auf der Grundlage einer vorbereitenden Dokumentation durchgeführt und besteht aus einer Präsentation zum gewählten Thema und einem daran anknüpfenden Prüfungsgespräch.

Ziel der Fächerübergreifenden Kompetenzprüfung ist, dass Schülerinnen und Schüler im Team eine komplexe Fragestellung projektorientiert bearbeiten und ihre Ergebnisse dokumentieren, präsentieren und reflektieren. Diese Arbeitsweise erfordert neben fundierter Fachkompetenz auch die Fähigkeit, im Team lösungsorientierte Vorgehensweisen zu planen und durchzuführen, sowie Alternativen zu entwickeln und eigenständige Entscheidungen zu treffen.

In der Fächerübergreifenden Kompetenzprüfung zeigen die Schülerinnen und Schüler ihre Fähigkeit, das gewählte Thema fächerübergreifend zu bearbeiten, in die beteiligten Fächer und Fächerverbünde einzubinden, die Thematik zu vertiefen, ihre Meinung zu vertreten, Alternativen zu entwickeln und zu reflektieren.

Thema und Note der FüK-Prüfung werden im Abschlusszeugnis genannt.

Dokumente

FÜK-Leitfaden

Termine